Trennung und Aufhebungsvertrag
»Aus der juristischen Perspektive beider Seiten kommt man zu besseren Resultaten.«
Dr. Daniel Koch
Für die entscheidenden Momente Ihrer beruflichen Laufbahn

Arbeitsrecht – Allgemein & mit Fokus auf das Gesundheitswesen

Trennungen auf Führungsebene sind selten nur eine rechtliche Frage. Sie berühren Reputation, Einkommen und berufliche Zukunft gleichermaßen — und sie verlangen einen Anwalt, der sowohl die rechtlichen Stellschrauben kennt als auch die Dynamik des Gesundheitswesens versteht.

Ich berate und vertrete Ärzte, Chefärzte, Geschäftsführer und leitende Führungskräfte in Trennungssituationen — ebenso Arbeitgeber wie Kliniken, Pflegeeinrichtungen und medizinische Versorgungszentren, die sich von Führungskräften trennen müssen oder wollen.

Aufhebungsvertrag: Chancen und Risiken

Der Aufhebungsvertrag ist das wichtigste Instrument in einer einvernehmlichen Trennungssituation. Er bietet beiden Seiten die Möglichkeit, eine Trennung schnell, diskret und rechtssicher zu gestalten — birgt aber erhebliche Risiken, wenn er ohne anwaltliche Begleitung unterzeichnet wird.

Typische Fallstricke sind:

  • Zu geringe Abfindung: Wer den ersten Entwurf des Arbeitgebers akzeptiert, verschenkt regelmäßig erhebliche Beträge. Die Verhandlungsposition ist in vielen Fällen stärker als angenommen.
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen führen. Mit der richtigen vertraglichen Gestaltung lässt sich das vermeiden oder zumindest abmildern.
  • Freistellung und Wettbewerbsverbote: Nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Freistellungsklauseln und Regelungen zur Rückgabe von Arbeitsmitteln müssen präzise formuliert sein — gerade im Gesundheitswesen, wo berufliche Netzwerke und Patientenbeziehungen wirtschaftlich relevant sind.
  • Zeugnis und Referenzen: Die Zeugnisformulierung ist oft unterschätzter Verhandlungsgegenstand, hat aber erhebliche Auswirkungen auf die weitere Karriere.

Kündigung und Kündigungsschutz

Nicht jede Trennung verläuft einvernehmlich. Wenn der Arbeitgeber kündigt — ordentlich oder außerordentlich — müssen Fristen, Formvorschriften und die soziale Rechtfertigung der Kündigung sorgfältig geprüft werden. Gerade bei außerordentlichen Kündigungen von Chefärzten oder Klinikgeschäftsführern sind die rechtlichen Anforderungen hoch, die Konsequenzen eines Fehlers auf Arbeitgeberseite aber erheblich.

Ich prüfe jede Kündigung auf ihre rechtliche Haltbarkeit — und vertrete Sie konsequent, wenn sie nicht standhält.

Besonderheiten im Gesundheitswesen

Trennungssituationen im Gesundheitswesen haben branchenspezifische Besonderheiten, die ein reiner Arbeitsrechtler ohne Medizinrechtskenntnisse häufig übersieht:

  • Chefarztverträge sind oft als Dienstverträge gestaltet und unterfallen nicht dem Kündigungsschutzgesetz — hier gelten andere Maßstäbe und andere Verhandlungsstrategien
  • Liquidationsrechte und deren Beendigung sind wirtschaftlich hochrelevant und müssen im Aufhebungsvertrag ausdrücklich geregelt werden
  • Approbation und Berufsrecht können durch eine Trennung mittelbar berührt sein — etwa wenn strafrechtliche oder berufsrechtliche Vorwürfe im Raum stehen
  • Gesellschafterstellung in MVZ oder BAG muss parallel zur arbeitsrechtlichen Trennung geregelt werden

Diese Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und Medizinrecht sind mein tägliches Beratungsfeld. Ich kenne beide Seiten.

Meine Erfahrung: Beide Seiten des Verhandlungstisches

Vor meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich mehrere Jahre als Jurist in einem Konzern der Versicherungswirtschaft gearbeitet. Ich kenne die internen Entscheidungsprozesse großer Arbeitgeber, ihre Kalkulationslogik in Trennungssituationen und die Argumente, mit denen Personalverantwortliche und Unternehmensanwälte operieren. Dieses Wissen setze ich gezielt ein — für eine realistische Einschätzung Ihrer Verhandlungsposition und eine effektive Durchsetzung Ihrer Interessen.

Häufige Fragen

Muss ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?
Nein. Sie haben das Recht, sich Bedenkzeit zu nehmen und den Vertrag anwaltlich prüfen zu lassen. Wer unter Druck unterschreibt, hat in der Regel die schlechtere Verhandlungsposition akzeptiert. Kontaktieren Sie mich, bevor Sie unterschreiben.

Wie hoch ist eine angemessene Abfindung?
Eine Faustformel gibt es, aber sie ist nur ein Ausgangspunkt. Die tatsächliche Verhandlungsposition hängt von der Kündigungsschutzlage, der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Verschulden beider Seiten und branchenspezifischen Faktoren ab. Ich bewerte Ihre individuelle Situation und sage Ihnen, was realistisch ist.

Was passiert, wenn ich die Kündigung nicht akzeptiere?
Sie können Kündigungsschutzklage erheben — die Frist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Ich prüfe, ob eine Klage erfolgversprechend ist oder ob eine außergerichtliche Einigung der sinnvollere Weg ist.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz auch für Chefärzte?
Das hängt entscheidend von der Vertragsgestaltung ab. Viele Chefarztverträge sind als freie Dienstverträge konzipiert — dann gilt das KSchG nicht. Die genaue Einordnung erfordert eine sorgfältige Prüfung des Einzelvertrages.

Was ich für Sie tue:

  • Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Prüfung und Verhandlung von Abfindungen
  • Beratung bei außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen
  • Begleitung bei der Vertragsbeendigung auf Vorstand- und Geschäftsführerebene
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Mein Vorteil für Sie:

Ich kenne beide Seiten des Verhandlungstisches. Durch meine mehrjährige Inhouse-Tätigkeit  in einem Konzern der Versicherungswirtschaft weiß ich, wie Arbeitgeber in Trennungssituationen denken, kalkulieren und entscheiden. Dieses Wissen setze ich gezielt für Sie ein.

Arbeitsrecht – branchenübergreifende Expertise

Ich berate Unternehmen und Führungskräfte im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts:

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen

  • Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge

  • Konfliktlösung, Trennungsmanagement, Mediation

  • Betreuung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten

Hier profitieren Mandanten von meiner klaren, strategisch ausgerichteten Herangehensweise und der Fähigkeit, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte sinnvoll zu verbinden.

Ich unterstütze Sie kompetent, strategisch und lösungsorientiert.

Kontaktieren Sie mich für eine erste Abstimmung.

Einschlägige Mitgliedschaften:

Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.


Dr. Daniel Koch LL.M.

Rechtsanwalt
Master of Laws (Medizinrecht)
Fachanwalt für Medizinrecht

Luegallee 108
40545 Düsseldorf

Telefon 0211 9559 5050
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