Medizinrecht
»Die medizinische Affinität des Anwalts verbessert die juristische Aufarbeitung.«
Dr. Daniel Koch
Medizinrecht: Fundierte Rechtsberatung mit dem Know-how aus zwei Welten

Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf

Medizinrechtliche Expertise für Ärzte und medizinische Leistungserbringer

Das Gesundheitswesen ist eine der reguliertesten Branchen überhaupt. Wer hier eine Praxis gründet, ein MVZ aufbaut oder eine Einrichtung führt, bewegt sich in einem dichten Geflecht aus Zulassungsrecht, Vertragsarztrecht, Berufsrecht und Kooperationsrecht. Dabei entstehen immer wieder Konflikte, die schnelles und sachkundiges Handeln erfordern.

Ich vertrete und berate Sie bei allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen rund um die medizinische Berufsausübung. Von der Praxisgründung über Vertragsgestaltungen bis zur Compliance stehe ich für rechtliche Sicherheit und nachhaltige Lösungen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Vertragsgestaltung und Abwicklung bei Praxisgründungen, Praxisübernahmen und Praxisabgaben. Hierzu gehört beispielsweise die Unterstützung bei der Wahl der passenden Rechtsform für jede Art der Kooperation von Ärzten, Apothekern, Psychologen oder sonstigen Freiberuflern wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Heilpraktikern.

Eine Praxis zu gründen, aufzubauen und zu erhalten ist für jeden Arzt und Unternehmer eine Lebensaufgabe. Durch meine wirtschaftsrechtliche Ausrichtung berate ich insbesondere Ärzte und medizinische Leistungserbringer in der Gründungs- und Wachstumsphase. Daneben begleite ich Sie bis zum erfolgreichen Verkauf oder der gelungenen Übertragung der Praxis an die gewünschten Nachfolger.

Selbstverständlich vertrete ich Sie auch bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern sowie bei Konflikten innerhalb einer Gemeinschaftspraxis, einer Berufsausübungsgemeinschaft oder eines MVZ.

Rechtsberatung und Vertretung in allen Bereichen des Medizinrechts

Praxisgründung und Praxisübernahme

Die Gründung oder Übernahme einer Arztpraxis ist eine der bedeutendsten unternehmerischen Entscheidungen im ärztlichen Berufsleben. Rechtlich sind dabei zahlreiche Weichen zu stellen:

  • Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung: Bedarfsplanung, Zulassungsausschuss, Sonderbedarfszulassung
  • Rechtsformwahl: Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder MVZ
  • Kaufvertrag bei Praxisübernahme: Bewertung des Praxiswertes, Haftungsrisiken, Patientenstamm, Personalübergang
  • Miet- und Nutzungsverträge für Praxisräume
  • Gesellschaftsvertrag bei gemeinschaftlichen Praxisformen

Ich begleite Sie von der ersten Planung bis zur Eintragung. Rechtssicher und mit dem Blick für die wirtschaftlichen Konsequenzen.

Berufsrecht und Approbationsrecht

Berufsrechtliche Verfahren vor der Ärztekammer oder dem Berufsgericht können die Zulassung und Approbation eines Arztes gefährden. Ich verteidige Ärzte und Heilpraktiker in:

  • Berufsgerichtlichen Verfahren
  • Verfahren vor der Ärztekammer
  • Approbationsentziehungs- und Ruhensanordnungsverfahren
  • Verfahren wegen des Vorwurfs berufswidrigen Verhaltens

Gerade wenn strafrechtliche und berufsrechtliche Vorwürfe zusammentreffen, ist eine koordinierte Verteidigung auf beiden Ebenen entscheidend. Ich kenne beide Felder.

Medizinstrafrecht: Strafverteidigung für Heilberufe

Ich verteidige Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und medizinisches Personal bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit der Berufsausübung. Mit langjähriger Erfahrung in medizinstrafrechtlichen Verfahren kenne ich die besonderen Herausforderungen, denen Sie bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen oder Anklagen gegenüberstehen. Typische Verfahrensgegenstände sind:

  • Abrechnungsbetrug und Untreue durch Vertragsärzte
  • Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (sogenannte Kickback-Fälle nach den §§ 299a, 299b StGB)
  • Apothekenstrafrecht und Arzneimitteldelikte nach dem AMG
  • Titelmissbrauch und Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
  • Vorwürfe der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung im Behandlungskontext
  • Steuerhinterziehung im medizinischen Bereich
  • Berufsgerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Approbation

Durch meine vertiefte Erfahrung in der Versicherungswirtschaft, insbesondere im Bereich der Heilwesenhaftpflichtversicherung, verteidige ich Sie auch bei versicherungsstrafrechtlichen Vorwürfen.

Mein Ziel ist es, die Belastung für Sie zu minimieren und eine öffentliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden. Das Wichtigste vorab: Geben Sie keine Erklärungen ab, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Das Schweigerecht ist Ihr wichtigstes Recht im Strafverfahren. Kontaktieren Sie mich bei einer Durchsuchung, einer Vorladung oder der Nachricht über ein Ermittlungsverfahren sofort unter 0211 9559 5050.

Geburtsschadensrecht: Vertretung betroffener Familien

Einen eigenständigen Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Geburtsschadensrecht. In diesem Bereich vertrete ich ausschließlich Familien, deren Kinder durch Behandlungsfehler rund um die Geburt zu Schaden gekommen sind, bundesweit und von Düsseldorf aus. Ausführliche Informationen für betroffene Eltern finden Sie auf meiner Seite www.danielkoch-geburtsschadensrecht.de.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Praxisgründung einen Anwalt?

Formal nicht. Praktisch ist anwaltliche Begleitung bei der Praxisgründung dringend empfehlenswert. Fehler bei der Rechtsformwahl, im Kaufvertrag oder im Gesellschaftsvertrag sind später oft nur mit erheblichem Aufwand zu korrigieren. Eine sorgfältige rechtliche Gestaltung von Anfang an spart Zeit, Geld und Konflikte.

Was kann ich gegen einen KV-Regress tun?

Gegen einen Regressbescheid der KV können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat. Ich prüfe den Bescheid und vertrete Sie im Widerspruchs- und gegebenenfalls im Klageverfahren. Wichtig: Fristen unbedingt einhalten.

Was passiert, wenn mir die Approbation entzogen werden soll?

Ein Approbationsentziehungsverfahren ist eines der gravierendsten Verfahren im Ärzterecht. Es bedeutet das Ende der beruflichen Tätigkeit. Handeln Sie sofort. Ich vertrete Sie in diesem Verfahren und koordiniere die Verteidigung mit etwaigen parallelen straf- oder berufsrechtlichen Verfahren.

Wann brauche ich einen Strafverteidiger im Medizinstrafrecht?

Sofort bei einer Durchsuchung Ihrer Praxis oder Klinik, bei der schriftlichen Benachrichtigung über ein Ermittlungsverfahren, bei einer Vorladung als Beschuldigter, bei Vorwürfen der Krankenkassen wegen Abrechnungsunregelmäßigkeiten oder bei Hinweisen auf ein berufsgerichtliches Verfahren. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, bis Ihre Verteidigung geordnet ist.

Kann ich als Nicht-Arzt ein MVZ gründen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Trägerschaft eines MVZ ist nicht auf Ärzte beschränkt. Auch Krankenhäuser, gemeinnützige Träger und unter bestimmten Bedingungen weitere Rechtsträger können ein MVZ gründen. Die Anforderungen sind komplex und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Kontakt

Vereinbaren Sie einen Termin:

Telefon 0211 9559 5050

E-Mail info@kanzlei-luegallee.de

Luegallee 108, 40545 Düsseldorf


Dr. Daniel Koch LL.M.

Rechtsanwalt
Master of Laws (Medizinrecht)
Fachanwalt für Medizinrecht

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