Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wichtigste private Absicherung der Arbeitskraft. Wenn der Leistungsfall eintritt, geht es um die wirtschaftliche Existenz. Genau dann erleben viele Versicherte, dass der Versicherer den Antrag ablehnt, das Verfahren verzögert oder den Vertrag rückwirkend infrage stellt.
Ich vertrete Versicherungsnehmer gegenüber ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Von der ersten Prüfung des Leistungsantrags bis zur gerichtlichen Durchsetzung der BU-Rente. Dabei kommt Ihnen ein Vorteil zugute, den nur wenige Anwälte mitbringen: Ich habe jahrelang in der Versicherungswirtschaft gearbeitet und kenne die Prüfungsabläufe, die Argumentationsmuster und die Entscheidungswege der Versicherer von innen.
Ich vertrete schwerpunktmäßig leitende Angestellte, Geschäftsführer, Vorstände und andere Führungskräfte. In dieser Gruppe sind die vereinbarten Versicherungssummen hoch, entsprechend intensiv prüfen die Versicherer den Leistungsfall. Wer eine BU-Rente von mehreren tausend Euro monatlich beansprucht, trifft auf spezialisierte Leistungsprüfer, ausführliche Fragenkataloge und regelmäßig auf externe Gutachter. Auf diese Auseinandersetzung ist meine Vertretung ausgerichtet.
Die meisten meiner Mandate betreffen psychische Erkrankungen: Burnout, Depressionen, Angststörungen und Erschöpfungszustände. Psychische Berufsunfähigkeit ist inzwischen die häufigste Ursache für BU-Leistungsfälle und zugleich die am härtesten umkämpfte. Anders als ein Bandscheibenvorfall lässt sich eine Depression nicht röntgen. Versicherer nutzen das und bestreiten Diagnose, Schweregrad oder die Auswirkungen auf die konkrete Tätigkeit. Hier entscheidet die Qualität der medizinischen Dokumentation, die Auswahl der Gutachter und die präzise Darstellung Ihres tatsächlichen Berufsbilds.
Die Arbeitsrealität von Führungskräften kenne ich dabei nicht nur aus Akten. Ich habe selbst über Jahre inhouse in Konzernstrukturen gearbeitet und weiß aus eigener Anschauung, welche Verantwortung, Taktung und Dauerbelastung mit solchen Positionen verbunden sind. Das hilft mir, Ihre Tätigkeit und deren Anforderungen gegenüber Versicherern und Gutachtern so darzustellen, wie sie wirklich ist. Genau daran scheitern viele Leistungsanträge, denn maßgeblich ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern Ihre zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit.
Als Fachanwalt für Medizinrecht vertrete ich daneben regelmäßig Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe. Bei diesen Berufen stellt sich die Frage der Berufsunfähigkeit in besonderer Schärfe: Es kommt auf die konkrete Ausgestaltung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit an, auf Praxisinhaberschaft, Umorganisationsmöglichkeiten und die Abgrenzung einzelner Tätigkeitsfelder. Diese Fragen entscheiden Verfahren. Ich kenne sie aus beiden Perspektiven, der anwaltlichen und der versicherungsinternen.
Die Versicherung hat meinen Antrag abgelehnt. Was nun?
Eine Ablehnung ist nicht das Ende des Verfahrens, sondern oft erst der Anfang. Viele Ablehnungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Lassen Sie die Begründung prüfen, bevor Sie widersprechen oder Erklärungen abgeben. Fristen im Versicherungsrecht sind kurz.
Ist psychische Berufsunfähigkeit schwerer durchzusetzen als körperliche?
Sie ist anders durchzusetzen. Der Nachweis stützt sich auf Befundberichte, Behandlungsverläufe und Gutachten statt auf Bildgebung. Entscheidend ist eine lückenlose, konsistente Dokumentation und die richtige Verknüpfung von Krankheitsbild und konkreter Tätigkeit. Mit sorgfältiger Vorbereitung sind diese Ansprüche durchsetzbar.
Muss ich zum Gutachter des Versicherers?
Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, aber nicht schutzlos. Auswahl des Gutachters, Fragestellung und Ablauf der Begutachtung unterliegen rechtlichen Grenzen. Ich bereite Sie auf den Termin vor und prüfe das Gutachten anschließend auf Angreifbarkeit.
Der Versicherer wirft mir falsche Angaben im Antrag vor. Verliere ich meinen Schutz?
Nicht automatisch. Rücktritt und Anfechtung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung sind an strenge Voraussetzungen gebunden. Es kommt unter anderem darauf an, wie die Gesundheitsfragen gestellt waren, was Ihnen bekannt sein musste und ob der Versicherer Fristen und Formvorgaben eingehalten hat. Das gilt auch für frühere psychotherapeutische Behandlungen.
Soll ich ein Abfindungsangebot annehmen?
Erst nach einer Gegenrechnung. Einer Einmalzahlung steht der Wert einer möglicherweise jahrzehntelangen Rente einschließlich Beitragsbefreiung gegenüber. Gerade bei hohen Versicherungssummen geht es hier um erhebliche Differenzen. Ob ein Angebot fair ist, zeigt sich erst, wenn beide Größen sauber ermittelt sind.
Was kostet die Vertretung?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in vielen Fällen. Die Deckungsanfrage übernehme ich für Sie. Zu den Kosten erhalten Sie von mir immer eine Auskunft, bevor sie entstehen.
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Rechtsanwalt
Master of Laws (Medizinrecht)
Fachanwalt für Medizinrecht
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