Rechtsanwalt
Master of Laws (Medizinrecht)
Fachanwalt für Medizinrecht
Als Fachanwalt für Medizinrecht bietet Herr Dr. Koch eine hochspezialisierte Beratung in ausgewählten Bereichen des Medizinrechts. Medizinrecht ist komplex. Daher ist auch hier eine Spezialisierung notwendig, um Ihnen die bestmögliche Beratung zukommen zu lassen. Dazu gehört insbesondere die Beratung bei Fragen zur Praxisgründung, Nachfolgeregelungen und Zulassungsverfahren.
Außerdem berät Sie Herr Dr. Koch bei sämtlichen Fragestellungen, die mit der ärztlichen Behandlung oder Ausübung des medizinischen Berufs selbst im Zusammenhang stehen. Dies umfasst berufsrechtliche Fragestellungen (Approbation, Ermächtigung u.a.) sowie die Vertretung im Arzthaftungsrecht.
Regelmäßig ist Herr Dr. Koch in strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufes tätig. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei im Bereich des Abrechnungsbetruges. Aber auch in allen anderen Bereichen des Strafrechts ist Herr Dr. Koch regelmäßig als Strafverteidiger aktiv.
Im Versicherungsrecht vertritt Herr Dr. Koch gleichermaßen die medizinischen Leistungserbringer wie die Versicherungsträger. Statt der ideologischen Trennung kommen die Kenntnisse und langjährige Erfahrung den Mandanten zugute. Dabei kann er auf seine umfassende Erfahrung im Bereich der Heilwesenhaftpflichtversicherung zurückgreifen. Im Rahmen seiner inhouse Tätigkeit ist er insbesondere mit der Bearbeitung komplexer Groß- und Geburtsschäden inkl. Regulierung, Erstellung von Haftungs- und Risikoanalysen, Erarbeitung und Präsentation von Entscheidungsvorlagen für die Abteilungsleitung bzw. den Vorstand sowie mit der Koordinierung externer Rechtsanwälte befasst.
Rechtsanwalt
Master of Laws (Medizinrecht)
Fachanwalt für Medizinrecht
Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Nach Abschluss meines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn habe ich mein Referendariat mit Stationen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Bonn und Berlin (BMin: Dr. Ursula von der Leyen) sowie in der Rechtsabteilung einer internationalen Versicherungsorganisation mit besonderem Fokus auf die D & O Versicherung in Düsseldorf absolviert.
Zunächst war ich in einer internationalen Anwaltskanzlei tätig. Im Anschluss habe ich mich 2012 in eigener Kanzlei niedergelassen und praktiziere seither in Düsseldorf-Oberkassel.
Nachdem ich den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ erlangt habe, absolvierte ich berufsbegleitend den Masterstudiengang „Medizinrecht“ an der Westfälische Wilhelms-Universität Münster, den ich mit dem Abschluss: Master of Laws (LL.M.) beendet habe. „Der Masterstudiengang „Medizinrecht“ ermöglicht den Erwerb von umfassenden Kenntnissen auf dem Gebiet des Medizinrechts, das neben den versicherungsrechtlichen Aspekten auch arbeits- und steuerrechtliche sowie ökonomische Disziplinen umfasst. Der Masterstudiengang erweitert und vertieft anwendungsorientiert Wissen und Kompetenzen, die weit über die des „normalen“ Fachanwalts hinausgehen.“ (Universität Münster)
Im Anschluss an das Masterstudium beendete ich meine medizinische Doktorarbeit an der Universität Witten/Herdecke. Hieraus leitet sich meine juristische und medizinische Doppelqualifikation ab, über die nur sehr wenige Rechtsanwälte verfügen.
Aktuell absolviere ich einen universitären Studiengang an der FU-Hagen, um mich als zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht zu qualifizieren. Hierdurch kann ich Ihnen auch im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht eine wissenschaftlich fundierte Beratung bieten.
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Master of Laws (Medizinrecht)
Fachanwalt für Medizinrecht
Luegallee 108
40545 Düsseldorf