Privatvermögen
»Es geht beim Streit meist nicht um das Geld. Es ist lediglich eine Funktion der seelischen Verletzungen aus Kindertagen.«
Dr. Hendrik Foth
Aktive Nachfolgeplanung mindert Konfliktpotenzial und Steuerlast

„Wir kennen die Zukunft nicht und können sie auch gar nicht kennen – daher ist die anspruchsvollste Aufgabe des Juristen die testamentarische Planung der Weitergabe von Vermögen“. Dieses Zitat stammt von einem Praktiker, der es wissen muss, nämlich von Walter Krug, Vorsitzender Richter a. D. am Stuttgarter Landgericht, einem Star der Erbrechts-Szene.

In der Tat: zukünftige Rechtssicherheit durch eine testamentarische oder erbvertragliche Regelung mittlerer und größerer Vermögen in ihrer ganzen Vielschichtigkeit zu schaffen, bedarf intensiver und umsichtiger Beratung. Aufgrund meiner besonderen Spezialisierung auf dem Gebiet des Erbrechts und der Nachfolgeplanung über viele Jahre kann ich Ihnen diese persönliche Beratung mit dem notwendigen Weitblick und der anwaltlichen Diskretion anbieten.

Mein Leistungsangebot auf einen Blick:

  • Abstimmung individueller Vermögensplanung
  • juristische Beratung bei der Familiennachfolge
  • Erstellen und Betreibung von Gutachten
  • Gründung von eigenen Stiftungen
  • Ausarbeitung verbindlicher Testamente

Dr. h.c. Hendrik H. Foth

Fachanwalt für Erbrecht

Luegallee 108
40545 Düsseldorf

Telefon 0211 9559 5050
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