Kunstrecht
»Über die Liebe zur Kunst habe ich ein enges Netzwerk in der Szene aufgebaut.«
Dr. Hendrik Foth
Für das Kunstrecht arbeiten Passion und Profession Hand in Hand.

Häufig befinden sich Kunstgegenstände wie ganze Sammlungen oder einzelne Gemälde, Skulpturen oder Zeichnungen im Nachlass, deren Wert zu ermitteln ist. Oft soll die Kunst auch möglichst optimal vermarktet werden. Hierbei kann ich Ihnen aufgrund jahrelanger Erfahrung behilflich sein. Ich kenne fast alle namhaften Auktionshäuser sehr gut und arbeite auch regelmäßig mit exzellenten Sachverständigen eng zusammen.

Darüber hinaus berate und vertrete ich Künstler und Galeristen in allen Fragen des Urheberrechts, bei der Lizenzierung von speziellen Editionen und bei der Ausarbeitung von Künstlerverträgen und -vereinbarungen. Aufgrund meiner langjährigen persönlichen Passion für Kultur und Kunst verbinde ich mein privates und berufliches Netzwerk zum Vorteil meiner Mandanten.

Mein Leistungsspektrum im Überblick:

  • Klärung bei Streitigkeiten zum Urheberrecht
  • Ausarbeitung von Künstlerverträgen
  • Lizenzierungen von Editionen und Werkreihen
  • Wertermittlung einzelner Werke und Sammlungen
  • Erstellung und Begleitung von Gutachten

Dr. h.c. Hendrik H. Foth

Fachanwalt für Erbrecht

Luegallee 108
40545 Düsseldorf

Telefon 0211 9559 5050
Telefax 0211 9559 5051
foth@foth.de
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