Fachanwalt für Medizinrecht: Individuelle Rechtsberatung für Ärzte und medizinische Leistungserbringer
Medizinrechtliche Expertise für Leistungserbringer
Das Gesundheitswesen ist eine der reguliertesten Branchen überhaupt. Wer hier eine Praxis gründet, ein MVZ aufbaut oder eine Einrichtung führt, bewegt sich in einem dichten Geflecht aus Zulassungsrecht, Vertragsarztrecht, Berufsrecht und Kooperationsrecht — und steht dabei immer wieder vor Konflikten, die schnelles, sachkundiges Handeln erfordern.
Ich vertrete und berate Sie bei allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen rund um die medizinische Berufsausübung. Von der Praxisgründung über Vertragsgestaltungen bis hin zur Arzthaftung und Compliance – meine Kanzlei steht für rechtliche Sicherheit und nachhaltige Lösungen.
Als Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf biete ich Ihnen fundierte anwaltliche Unterstützung im Medizinrecht und berate Sie bei sämtlichen Fragestellungen, die mit der ärztlichen Behandlung oder Ausübung des medizinischen Berufs selbst in Zusammenhang stehen.
Ein weiterer Schwerpunkt stellt die Vertragsgestaltung und Abwicklung bei Praxisgründungen, Praxisübernahmen und -abgaben dar. Hierzu gehört beispielsweise die Unterstützung bei der Wahl der passenden Rechtsform für jegliche Art der Kooperation von Ärzten, Apothekern, Psychologen oder sonstigen Freiberuflern wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Heilpraktikern.
Eine Praxis zu gründen, aufzubauen und zu erhalten ist für jeden Arzt und Unternehmer eine Lebensaufgabe. Durch meine wirtschaftsrechtliche Ausrichtung berate ich insbesondere Ärzte und medizinische Leistungserbringer in der Gründungs- und Wachstumsphase.
Daneben begleite ich Sie auch bis zum erfolgreichen Verkauf bzw. der gelungenen Übertragung der Praxis an die gewünschten Nachfolger. Eine rechtzeitige Nachfolgeregelung garantiert das über Jahrzehnte Geschaffene auch zu sichern.
Selbstverständlich vertrete ich Sie auch bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern sowie bei Konflikten zwischen Gesellschaft innerhalb einer Gemeinschaftspraxis bzw. einer Berufsausübungsgemeinschaft oder eines MVZ.
Eine engagierte, konsequente und mit Bedacht geführte Strafverteidigung bei medizinstrafrechtlichen Vorwürfen rundet mein Angebot für Sie als Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf ab. Bitte finden Sie unter Strafrecht weitere Informationen.
Rechtsberatung & Vertretung in allen Bereichen des Medizinrechts
Praxisgründung und Praxisübernahme
Die Gründung oder Übernahme einer Arztpraxis ist eine der bedeutendsten unternehmerischen Entscheidungen im ärztlichen Beruflseben. Rechtlich sind dabei zahlreiche Weichen zu stellen:
- Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung — Bedarfsplanung, Zulassungsausschuss, Sonderbedarfszulassung
- Rechtsformwahl — Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder MVZ
- Kaufvertrag bei Praxisübernahme — Bewertung des Praxiswertes, Haftungsrisiken, Patientenstamm, Personalübergang
- Miet- und Nutzungsverträge für Praxisräume
- Gesellschaftsvertrag bei gemeinschaftlichen Praxisformen
Ich begleite Sie von der ersten Planung bis zur Eintragung — rechtssicher und mit dem Blick für wirtschaftliche Konsequenzen.
Medizinische Versorgungszentren
Das MVZ ist zur bevorzugten Organisationsform für die ambulante Versorgung geworden — und rechtlich eine der komplexesten. Zulassungsrechtliche Anforderungen, gesellschaftsrechtliche Gestaltung, Anstellungsverhältnisse von Ärzten, Trägerschaft und Finanzierungsstruktur müssen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.
Ich berate bei:
- Gründung und Strukturierung von MVZ
- Eintritt und Austritt von Gesellschaftern
- Anstellungsverträgen für angestellte Ärzte im MVZ
- Auseinandersetzungen zwischen MVZ-Gesellschaftern
- Zulassungsrechtlichen Fragen und Verfahren vor dem Zulassungsausschuss
Vertragsarztrecht und KV-Recht
Die Beziehung zwischen niedergelassenem Arzt und Kassenärztlicher Vereinigung ist rechtlich vielschichtig und konfliktträchtig. Honorarkürzungen, Regressbescheide, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Plausibilitätsprüfungen können die wirtschaftliche Grundlage einer Praxis erheblich gefährden.
Ich vertrete Ärzte und MVZ in:
- Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Honorarbescheide
- Verfahren wegen Abrechnungsauffälligkeiten
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressverfahren
- Disziplinarverfahren der KV
Berufsrecht und Approbationsrecht
Berufsrechtliche Verfahren — vor der Ärztekammer oder dem Berufsgericht — können die Zulassung und Approbation eines Arztes gefährden. Ich verteidige Ärzte und Heilpraktiker in:
- Berufsgerichtlichen Verfahren
- Verfahren vor der Ärztekammer
- Approbationsentziehungs- und Ruhensanordnungsverfahren
- Verfahren wegen des Vorwurfs berufswidrigen Verhaltens
Gerade wenn strafrechtliche und berufsrechtliche Vorwürfe zusammentreffen — etwa bei Abrechnungsbetrug oder einem ärztlichen Behandlungsfehler — ist eine koordinierte Verteidigung auf beiden Ebenen entscheidend. Ich kenne beide Felder.
Kooperationsverträge und ärztliche Zusammenschlüsse
Kooperationen zwischen Ärzten, zwischen Praxen und Kliniken oder zwischen medizinischen Einrichtungen sind rechtlich sensibel — berufsrechtliche Grenzen, kartellrechtliche Aspekte und vertragsarztrechtliche Anforderungen müssen beachtet werden. Ich gestalte und prüfe:
- Kooperationsverträge zwischen niedergelassenen Ärzten
- Belegarztverträge
- Verträge zwischen Praxis und Klinik
- Verträge mit Pharmaunternehmen und medizinischen Dienstleistern
Häufige Fragen
Brauche ich für die Praxisgründung einen Anwalt?
Formal nicht — aber praktisch ist anwaltliche Begleitung bei der Praxisgründung dringend empfehlenswert. Fehler bei der Rechtsformwahl, im Kaufvertrag oder im Gesellschaftsvertrag sind später oft nur mit erheblichem Aufwand zu korrigieren. Eine sorgfältige rechtliche Gestaltung von Anfang an spart Zeit, Geld und Konflikte.
Was kann ich gegen einen KV-Regress tun?
Gegen einen Regressbescheid der KV können Sie Widerspruch einlegen — die Frist beträgt in der Regel einen Monat. Ich prüfe den Bescheid und vertrete Sie im Widerspruchs- und gegebenenfalls im Klageverfahren. Wichtig: Fristen unbedingt einhalten.
Was passiert, wenn mir die Approbation entzogen werden soll?
Ein Approbationsentziehungsverfahren ist eines der gravierendsten Verfahren im Ärzterecht — es bedeutet das Ende der beruflichen Tätigkeit. Handeln Sie sofort. Ich vertrete Sie in diesem Verfahren und koordiniere die Verteidigung mit etwaigen parallelen straf- oder berufsrechtlichen Verfahren.
Kann ich als Nicht-Arzt ein MVZ gründen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Trägerschaft eines MVZ ist nicht auf Ärzte beschränkt — auch Krankenhäuser, gemeinnützige Träger und unter bestimmten Bedingungen weitere Rechtsträger können ein MVZ gründen. Die Anforderungen sind komplex und müssen im Einzelfall geprüft werden.
Strafverteidigung Medizinstrafrecht Düsseldorf – Dr. Daniel Koch
Spezialisiert auf Medizinstrafrecht, bundesweit tätig
Dr. Daniel Koch verteidigt Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und medizinisches Personal bei strafrechtlichen Vorwürfen im Gesundheitswesen. Mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung medizinstrafrechtlicher Verfahren verstehen wir die besonderen Herausforderungen, denen Sie als Mediziner bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen oder Anklagen gegenüberstehen.
Spezialisiert auf Medizinstrafrecht, bundesweit tätig
Dr. Daniel Koch verteidigt Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und medizinisches Personal bei strafrechtlichen Vorwürfen im Gesundheitswesen. Mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung medizinstrafrechtlicher Verfahren verstehen wir die besonderen Herausforderungen, denen Sie als Mediziner bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen oder Anklagen gegenüberstehen.
Unsere Kernkompetenz: Medizinstrafrecht
Wir verteidigen Sie bei allen strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit der Ausübung Ihres Berufs:
- Abrechnungsbetrug und Untreue durch Vertragsärzte
- Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen („Kickback"-Fälle)
- Behandlungsfehler mit strafrechtlicher Relevanz (fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung)
- Apothekenstrafrecht und Arzneimitteldelikte nach dem AMG
- Ärztliche Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen
- Titelmissbrauch und Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
- Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
- Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses
- Steuerhinterziehung im medizinischen Bereich
- Berufsgerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Approbation
Durch unsere vertiefte Erfahrung in der Versicherungswirtschaft, insbesondere im Bereich der Heilwesenhaftpflichtversicherung, verteidigen wir Sie auch bei versicherungsstrafrechtlichen Vorwürfen wie Versicherungsbetrug.
Weitere strafrechtliche Verteidigung
Neben dem Medizinstrafrecht vertreten wir Sie nach individueller Abstimmung auch in folgenden Bereichen:
- Sexualdelikte – Mit besonderem Engagement in der LGBTQ-Community und bei Rechtsfragen der Prostitution
- Versicherungsstrafrecht – Versicherungsbetrug und Untreue
- Strafrecht am Bau – Bauträgerbetrugsfälle und baurechtliche Wirtschaftsdelikte
Häufig gestellte Fragen zum Medizinstrafrecht
Was ist Medizinstrafrecht?
Medizinstrafrecht umfasst alle Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung medizinischer Berufe stehen. Dazu gehören Wirtschaftsdelikte wie Abrechnungsbetrug oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ebenso wie Körperverletzungs- und Tötungsdelikte bei Behandlungsfehlern. Auch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, Titelmissbrauch und Verletzungen der ärztlichen Schweigepflicht fallen in diesen Bereich.
Wann brauche ich einen Strafverteidiger im Medizinstrafrecht?
Sie sollten sich sofort an einen spezialisierten Strafverteidiger wenden bei:
- Durchsuchung Ihrer Praxis oder Klinik durch Staatsanwaltschaft oder Polizei
- Schriftlicher Benachrichtigung über ein Ermittlungsverfahren
- Vorladung als Beschuldigter zur polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung
- Vorwürfen der Krankenkassen wegen Abrechnungsunregelmäßigkeiten
- Schwerwiegenden Behandlungskomplikationen mit möglicher strafrechtlicher Relevanz
- Hinweisen auf ein berufsgerichtliches Verfahren
Wichtig: Geben Sie keine Erklärungen ab, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Das Schweigerecht ist Ihr wichtigstes Recht im Strafverfahren.
Was unterscheidet Medizinstrafrecht von zivilrechtlichen Arzthaftungsfällen?
Im Zivilrecht geht es um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Patienten. Im Medizinstrafrecht drohen Ihnen strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, außerdem können berufsrechtliche Folgen wie der Entzug der Approbation hinzukommen. Ein Strafverfahren erfordert eine völlig andere Verteidigungsstrategie als ein Zivilprozess.
Was ist ein „Kickback"-Verfahren?
„Kickback" bezeichnet unerlaubte Zuwendungen zwischen Ärzten und Pharmaunternehmen, Medizinprodukteherstellern oder anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Seit 2016 sind solche Vorteilsgewährungen und -annahmen nach §§ 299a, 299b StGB strafbar. Die Staatsanwaltschaften verfolgen diese Fälle zunehmend konsequent, oft mit Durchsuchungen und erheblichen Schadensberechnungen.
Wie läuft die Verteidigung bei einem Abrechnungsbetrugsvorwurf ab?
- Sofortige Mandatierung: Sicherung aller relevanten Unterlagen und Dokumentation
- Akteneinsicht: Prüfung der Vorwürfe und der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
- Sachverhaltsaufklärung: Analyse der Abrechnungen mit medizinischen und abrechnungstechnischen Sachverständigen
- Verteidigungsstrategie: In vielen Fällen können wir eine Hauptverhandlung durch Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO vermeiden
- Verhandlungen: Gespräche mit Staatsanwaltschaft und ggf. Krankenkassen zur bestmöglichen Lösung
Unser Ziel ist es, die Belastung für Sie zu minimieren und eine öffentliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu verhindern.
Was kostet ein Strafverteidiger im Medizinstrafrecht?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Umfang des Verfahrens. Bei komplexen medizinstrafrechtlichen Mandaten vereinbaren wir in der Regel eine individuelle Vergütungsvereinbarung. In einem ersten Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen transparent die voraussichtlichen Kosten. Viele Berufshaftpflichtversicherungen übernehmen die Kosten der Strafverteidigung – wir prüfen dies gemeinsam mit Ihnen.
Kann ich auch bundesweit mandatieren?
Ja. Obwohl unsere Kanzlei in Düsseldorf ansässig ist, verteidigen wir bundesweit in medizinstrafrechtlichen Verfahren. Die Spezialisierung im Medizinstrafrecht erfordert besondere Fachkenntnisse, die nicht jeder Strafverteidiger vorweisen kann. Wir reisen für unsere Mandanten zu Vernehmungen, Gerichtsterminen und Besprechungen in ganz Deutschland.
Unsere Verteidigungsstrategie
Wir verstehen uns nicht als „Konfliktverteidiger", sondern setzen alles daran, eine belastende Hauptverhandlung zu vermeiden. Komplexe Verfahren sind unser Alltag. Unsere fachliche Qualifikation und unsere langjährige Berufs- und Prozesserfahrung ermöglichen es uns, für unsere Mandanten auch in vermeintlich aussichtslosen Situationen kreative Lösungswege zu beschreiten und dabei Übersicht und Augenmaß zu bewahren.
Unser Vorgehen:
- Gründliche Analyse Ihres Falls unter medizinischen, abrechnungstechnischen und juristischen Gesichtspunkten
- Transparente Kommunikation über Chancen, Risiken und Verfahrensoptionen
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit Staatsanwaltschaft und Gericht
- Einbindung medizinischer und wirtschaftlicher Sachverständiger
- Konsequente Wahrnehmung Ihrer Rechte im Ermittlungs- und Strafverfahren
- Enge Abstimmung mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung
- Begleitung auch in berufsgerichtlichen Verfahren
Durch unsere individuelle Herangehensweise analysieren wir Ihren Fall gründlich, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Wir nehmen uns Zeit für Sie, hören aufmerksam zu und beantworten all Ihre Fragen.
Warum Dr. Daniel Koch für Ihre Strafverteidigung?
✓ Spezialisierung: Schwerpunkt Medizinstrafrecht mit vertiefter Kenntnis der medizinischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge
✓ Erfahrung: Langjährige Verteidigung von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und medizinischem Personal
✓ Fachanwalt für Medizinrecht: Zusätzliche Qualifikation im Medizinrecht
✓ Versicherungskenntnisse: Vertiefte Erfahrung in der Versicherungswirtschaft, insbesondere Heilwesenhaftpflicht
✓ Bundesweite Tätigkeit: Verteidigung vor allen deutschen Gerichten
✓ Diskrete Beratung: Vertraulichkeit und Verschwiegenheit sind selbstverständlich
Erste Schritte bei einem strafrechtlichen Vorwurf
- Bewahren Sie Ruhe – Auch bei Durchsuchungen oder Vorladungen
- Kontaktieren Sie uns sofort – Telefon: 0211 9559 5050
- Geben Sie keine Erklärungen ab – Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch
- Sichern Sie Unterlagen – Falls keine Durchsuchung stattgefunden hat
- Informieren Sie Ihre Versicherung – Wir unterstützen Sie dabei
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement, um Ihnen in dieser herausfordernden Situation Sicherheit zu geben. Wir begleiten Sie vom Anfang bis zum Ende.
Einschlägige Mitgliedschaften:
https://www.dg-kassenarztrecht.de/
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Hier finden Sie mehr Informationen zu meiner Tätigkeit im Medizinstrafrecht
Kontakt:
Vereinbaren Sie einen Termin:
Telefon: 0211 9559 5050
E-Mail: info@kanzlei-luegallee.de
Luegallee 108, 40545 Düsseldorf

