Berufsunfähigkeit
»Führungskräfte und Unternehmer schätzen unsere Schnelligkeit und Flexibilität.«
Dr. Daniel Koch
Wir bieten Lösungen, nicht Bedenken!

Berufsunfähigkeit ist für Führungskräfte eine existenzielle Situation. Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, verliert nicht nur sein Einkommen — er verliert in vielen Fällen auch seine berufliche Identität. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung soll genau dann einspringen. Doch in der Praxis lehnen Versicherer Leistungen häufig ab, verzögern Entscheidungen oder fechten berechtigte Ansprüche auf dem Klageweg an.

Ich vertrete Versicherte konsequent gegenüber privaten Berufsunfähigkeitsversicherern — mit besonderem Fokus auf psychisch bedingte Berufsunfähigkeit und mit einer Erfahrung, die ich so direkt einsetzen kann: Ich habe selbst mehrere Jahre als Jurist in einem Konzern der Versicherungswirtschaft gearbeitet.

Warum Versicherer ablehnen — und warum das oft nicht das letzte Wort ist

Die häufigsten Ablehnungsgründe privater BU-Versicherer sind:

  • Bestreiten des Berufsunfähigkeitsgrades: Der Versicherer argumentiert, der Versicherte könne seinen Beruf noch zu mehr als 50 Prozent ausüben — oft gestützt auf eigene Gutachter
  • Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung: Der Versicherer behauptet, der Versicherte habe bei Vertragsschluss relevante Vorerkrankungen verschwiegen
  • Verweisbarkeit: Der Versicherer verweist auf eine andere, zumutbare Tätigkeit — bei Ärzten etwa auf administrative Tätigkeiten ohne Patientenkontakt
  • Unklare Kausalität: Insbesondere bei psychischen Erkrankungen wird die Kausalität zwischen Erkrankung und Berufsunfähigkeit bestritten

Jeder dieser Ablehnungsgründe ist angreifbar — wenn man weiß, wie.

Psychische Berufsunfähigkeit: Ein besonderer Schwerpunkt

Psychisch bedingte Berufsunfähigkeit ist der am häufigsten bestrittene Bereich im BU-Recht. Versicherer sind skeptisch gegenüber Diagnosen wie Burnout, Depression oder Angststörungen — nicht zuletzt, weil die Objektivierbarkeit dieser Erkrankungen im Gutachten schwieriger ist als bei körperlichen Leiden.

Ich kenne die Argumentationsmuster der Versicherer in diesen Fällen aus eigener Inhouse-Erfahrung. Das bedeutet konkret:

  • Ich weiß, welche Gutachter von Versicherern bevorzugt eingesetzt werden und wie deren Gutachten typischerweise strukturiert sind
  • Ich erkenne Schwachstellen in Ablehnungsbegründungen, die ein Außenstehender übersieht
  • Ich weiß, wann ein Versicherer ernsthaft verhandlungsbereit ist — und wann nicht

Gerade bei Ärzten und medizinischen Führungskräften mit psychisch bedingter Berufsunfähigkeit ist diese Expertise entscheidend, weil die beruflichen Anforderungen besonders hoch und die wirtschaftlichen Konsequenzen einer Ablehnung besonders gravierend sind.

Der Weg zur Durchsetzung Ihres Anspruchs

Schritt 1 — Prüfung des Versicherungsvertrages
Ich prüfe Ihren Vertrag auf die konkrete Definition der Berufsunfähigkeit, Ausschlussklauseln, Nachmeldefristen und die vereinbarte Berufsgruppe. Viele Verträge enthalten Formulierungen, die zugunsten des Versicherten auslegbar sind — wenn man sie kennt.

Schritt 2 — Analyse der Ablehnungsentscheidung
Ich analysiere die Ablehnungsbegründung des Versicherers und identifiziere die angreifbaren Punkte — rechtlich, medizinisch und taktisch.

Schritt 3 — Außergerichtliche Durchsetzung
In vielen Fällen lässt sich ein Anspruch außergerichtlich durchsetzen — schneller, kostengünstiger und ohne das Risiko eines Gerichtsverfahrens. Ich verhandele konsequent, aber realistisch.

Schritt 4 — Gerichtliche Durchsetzung
Wenn der Versicherer nicht nachgibt, vertreten ich Sie vor Gericht — bis zur letzten Instanz, wenn es sein muss.

Berufsunfähigkeit und Trennungssituation: Eine häufige Kombination

In der Praxis treten Berufsunfähigkeit und arbeitsrechtliche Trennungssituation häufig gemeinsam auf. Wer krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann, sieht sich oft gleichzeitig mit einer Kündigung des Arbeitgebers konfrontiert. Ich berate in beiden Bereichen — und kann die Schnittstelle zwischen BU-Recht und Arbeitsrecht für Sie optimal nutzen.

Häufige Fragen

Ab wann bin ich berufsunfähig im Sinne meines Versicherungsvertrages?
Die meisten Verträge definieren Berufsunfähigkeit als die Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben — dauerhaft oder voraussichtlich dauerhaft. Die genaue Definition variiert je nach Vertrag und muss im Einzelfall geprüft werden.

Was kann ich tun, wenn mein Versicherer meinen Antrag ablehnt?
Zunächst sollten Sie die Ablehnungsbegründung anwaltlich prüfen lassen. In vielen Fällen ist die Ablehnung angreifbar. Kontaktieren Sie mich, bevor Sie auf die Ablehnung reagieren oder weitere Unterlagen einreichen.

Muss ich ein Gutachten des Versicherers akzeptieren?
Nein. Ein vom Versicherer beauftragtes Gutachten ist kein bindendes Urteil. Sie haben das Recht, ein eigenes Gegengutachten einzuholen. Ich begleite Sie bei diesem Prozess und kenne die Gutachterlandschaft im BU-Bereich.

Kann der Versicherer mich auf einen anderen Beruf verweisen?
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Viele neuere Verträge enthalten einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung — das bedeutet, der Versicherer kann Sie nicht auf einen Beruf verweisen, den Sie tatsächlich nicht ausüben. Bei älteren Verträgen ist die Rechtslage komplexer.

Wie lange dauert ein BU-Verfahren?
Das variiert erheblich. Außergerichtliche Einigungen sind manchmal innerhalb weniger Monate erreichbar. Gerichtliche Verfahren dauern in der Regel ein bis drei Jahre, in komplexen Fällen länger. Ich gebe Ihnen eine realistische Einschätzung für Ihren konkreten Fall.

Mein Vorteil für Sie:

Ich habe mehrere Jahre als Jurist in einem Konzern der Versicherungswirtschaft gearbeitet. Ich kenne die internen Entscheidungsprozesse, die Argumentationsmuster und die Schwachstellen in den Ablehnungsbegründungen der Versicherer — und nutze dieses Wissen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.


Kontakt für eine Erstberatung:
Tel.: 0211 9559 5050
E-Mail: info@kanzlei-luegallee.de


Dr. Daniel Koch LL.M.

Rechtsanwalt
Master of Laws (Medizinrecht)
Fachanwalt für Medizinrecht

Luegallee 108
40545 Düsseldorf

Telefon 0211 9559 5050
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