Strafverteidigung im Gesundheitswesen
»Die medizinische Affinität des Anwalts verbessert die juristische Aufarbeitung.«
Dr. Daniel Koch
Medizinrecht: Fundierte Rechtsberatung mit dem Know-how aus zwei Welten

Strafverteidigung im Gesundheitswesen

Ich verteidige Ärzte, Praxen, Apotheken, Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen in Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Die häufigsten Vorwürfe sind Abrechnungsbetrug, Korruption im Gesundheitswesen, Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und das Betäubungsmittelgesetz, die Verletzung der Schweigepflicht und unrichtige Gesundheitszeugnisse. Ich übernehme auch Verfahren, in denen es um den Verlauf einer Behandlung geht, also um den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung.

Was mich von den meisten Verteidigern unterscheidet, sind mehrere Jahre bei einem Haftpflichtversicherer. Dort habe ich mehrere hundert Schadenfälle bearbeitet, darunter die Regressforderungen der Krankenkassen, der Pflegekassen, der Deutschen Rentenversicherung und der Sozialhilfeträger, und mit deren Regressabteilungen selbst verhandelt. Eine Schadensberechnung im Ermittlungsverfahren lese ich deshalb so, wie jemand sie liest, der solche Forderungen selbst aufgebaut hat.

Wenn Ermittler in Ihrer Praxis, Ihrem Pflegedienst oder Ihrer Apotheke stehen, rufen Sie mich an unter 0211 9559 5050. Bis dahin gilt, ruhig bleiben, den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und keine Angaben zur Sache machen.

Die ausführlichen Informationen zur Strafverteidigung im Gesundheitswesen, zur Durchsuchung, zum Berufsrecht und zur Verteidigung von Pflegediensten finden Sie auf meiner Website drkoch.legal.


Dr. Daniel Koch LL.M.

Rechtsanwalt
Master of Laws (Medizinrecht)
Fachanwalt für Medizinrecht

Luegallee 108
40545 Düsseldorf

Telefon 0211 9559 5050
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