Ich bin als Rechtsanwalt im gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrecht tätig und berate branchenübergreifend Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer.
Gleichzeitig habe ich einen ausgeprägten Schwerpunkt im Arbeitsrecht des Gesundheitswesens, insbesondere für Ärzte, Chefärzte, Kliniken, Krankenhäuser, MVZ und medizinische Leistungserbringer.
Durch meine zusätzliche Spezialisierung im Versicherungsrecht begleite ich Mandanten auf Wunsch auch in kombinierten arbeitsrechtlich-versicherungsrechtlichen Situationen, etwa bei Fragen der Berufsunfähigkeit, des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis oder bei Leistungs- und Anerkennungsprozessen gegenüber privaten Versicherern.
Ich berate Unternehmen und Führungskräfte im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts:
Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge
Restrukturierung, Personalabbau & Change-Prozesse
Konfliktlösung, Trennungsmanagement, Mediation
Compliance & interne Ermittlungen
Betreuung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten
Hier profitieren Mandanten von meiner klaren, strategisch ausgerichteten Herangehensweise und der Fähigkeit, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte sinnvoll zu verbinden.
Spezialisierte Beratung für Kliniken, MVZ, Ärzte und medizinische Einrichtungen
Im Gesundheitssektor bestehen oft besondere arbeitsrechtliche Anforderungen:
Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und nicht-ärztlichen Berufsgruppen
Dienstverträge von Ärzt:innen, Chefärzt:innen und leitenden Angestellten
arbeitszeitrechtliche Besonderheiten (Schichtdienste, Rufbereitschaften, OP-Abläufe)
Compliance, Abrechnungssysteme, Dokumentationspflichten
arbeitsrechtliche Risiken aus medizinischen Behandlungsvorfällen
Fragen der Haftung, Weisungsgebundenheit und interdisziplinärer Teamarbeit
Ich berate:
Kliniken & Krankenhäuser
Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
niedergelassene Ärzte & Berufsausübungsgemeinschaften
Gesundheitsdienstleister & Verbände
leitende Ärzt:innen & medizinische Führungskräfte
Diese Mandanten profitieren besonders von meiner medizinrechtlichen und arbeitsrechtlichen Doppelqualifikation.
Ein wesentlicher USP meiner Kanzlei ist die Verbindung von Arbeitsrecht mit Versicherungsrecht, insbesondere im Bereich:
private Berufsunfähigkeit (BU)
private Krankenversicherung (PKV)
Regressfragen
Leistungsprüfung & Leistungsdurchsetzung
komplexe medizinische Sachverhalte mit arbeitsrechtlichen Folgen
Dies ermöglicht eine ganzheitliche Mandatsführung, beispielsweise:
Begleitung einer Führungskraft beim Weg in die Berufsunfähigkeit
parallele arbeitsrechtliche Exit-Strategie und BU-Leistungsantrag
Koordination ärztlicher Berichte, medizinischer Gutachten und versicherungsrechtlicher Anforderungen
Konfliktlösungen bei Arbeitsunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit
Abgleich medizinischer und beruflicher Risiken mit arbeitsrechtlichen Optionen
Gerade bei Manager:innen, leitenden Angestellten und Chefärzten ist diese Doppelkompetenz besonders wertvoll — und am Markt äußerst selten.
Unternehmen aller Branchen
Führungskräfte & leitende Angestellte
Ärzt:innen, Chefärzt:innen
Kliniken & Krankenhäuser
Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
Gesundheitsunternehmen & MedTech
Versicherte in PKV oder BU
Versicherungsunternehmen (bei versicherungsnahen Arbeitsrechtsthemen)
Umfassende arbeitsrechtliche Expertise
Spezialisierte Kenntnis des Gesundheitssektors
Verknüpfung von Medizinrecht, Arbeitsrecht & Versicherungsrecht
Strategische Konfliktlösung & klare Kommunikation
Praxisnahe, wirtschaftlich nachhaltige Lösungen
Spezialisierung auf Heilwesenhaftpflicht, Berufsunfähigkeit (BU) und Private Krankenversicherung (PKV)
Ich berate im Versicherungsrecht mit einem klaren Schwerpunkt auf medizinisch geprägten Leistungsfällen. Durch meine langjährige Tätigkeit in der Heilwesenhaftpflicht / medizinischen Haftpflichtversicherung sowie meine Spezialisierung auf Berufsunfähigkeit (BU) und Private Krankenversicherung (PKV) begleite ich komplexe medizinisch-juristische Fallkonstellationen – sowohl für Versicherte als auch für Versicherer und Leistungserbringer.
Meine Stärke liegt in der Verbindung von:
versicherungsrechtlicher Expertise,
medizinischem Hintergrund,
medizinrechtlicher Spezialisierung und
praktischer Inhouse-Erfahrung in einer Schadenabteilung.
Diese Kombination ist selten – und gerade im Gesundheitswesen besonders wertvoll.
Versicherungsrechtliche Bewertung medizinischer Haftungsfälle
Ich unterstütze Versicherer, Kliniken, MVZ, Ärzte und Gesundheitsunternehmen bei:
Deckungsfragen in der Heilwesenhaftpflicht
Analyse medizinischer Sachverhalte aus Versicherungs-perspektive
Großschäden & Geburtsschäden
Leistungsprüfung & Risikobewertung
Prüfung von Gutachten und medizinischen Stellungnahmen
Regressansprüchen und Schnittstellen zu anderen Versicherern
der parallelen juristischen und medizinischen Einordnung von Schadenfällen
Hier kommt meine Inhouse-Erfahrung besonders zum Tragen: Ich kenne Abläufe, Entscheidungswege und wirtschaftliche Faktoren, die Schadenbewertung und Leistungsentscheidung beeinflussen.
Begleitung bei Leistungsprüfungen, Anerkennungsverfahren und arbeitsrechtlichen Übergängen
Ich berate sowohl Versicherte als auch Unternehmen bei:
Leistungsanträgen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
medizinisch-juristischer Vorbereitung des BU-Verfahrens
Bewertung medizinischer Gutachten & Leistungsentscheidungen
Rückfragen und Nachprüfungsverfahren
strategischen Fragen zum Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis
kombinierten Verfahren: BU + arbeitsrechtliche Exit-Lösungen
Durch die Verbindung von Arbeitsrecht und Versicherungsrecht kann ich Mandanten ganzheitlich begleiten — etwa Führungskräfte oder Chefärzte, die:
gesundheitlich eingeschränkt sind,
gleichzeitig berufliche Konsequenzen regeln müssen,
und BU-Leistungen erfolgreich durchsetzen wollen.
Diese Doppelberatung gibt Mandanten Sicherheit – sowohl medizinisch, versicherungsrechtlich als auch arbeitsrechtlich.
Versicherungsrechtliche Beratung rund um medizinische Leistungen
Ich begleite Versicherte und Leistungserbringer bei:
Leistungsprüfungen und Leistungsablehnungen
Streitigkeiten über medizinische Notwendigkeit
Auseinandersetzungen zu Spezial- oder Hochkostenbehandlungen
tariflichen und vertraglichen Fragen
medizinischen Sonderfällen (z. B. seltene Therapien, Spezialdiagnostik)
Mein medizinischer Hintergrund erleichtert die Bewertung und Argumentation medizinischer Anspruchsgrundlagen erheblich.
1. Medizinisch fundierte Bewertung
Ich verstehe Diagnostik, Dokumentation und medizinische Abläufe aus der Praxis.
2. Inhouse-Perspektive
Ich kenne Entscheidungslogik, Schadenteams, Gutachterprozesse und Fallbewertung aus Versicherersicht.
3. Juristische Spezialisierung
Medizinrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht greifen bei mir ineinander.
4. Effiziente und realistische Begleitung
Ich kommuniziere klar und entwickle tragfähige Lösungen für komplexe Sachverhalte.
5. Doppelberatung möglich
Etwa BU-Verfahren + arbeitsrechtlicher Exit aus dem Arbeitsverhältnis.
Haftpflichtversicherer
Leistungsabteilungen, Claims-Teams
Ärzt:innen, Chefärzt:innen
Kliniken, Krankenhäuser, MVZ
Versicherte in PKV oder BU
Unternehmen & Führungskräfte (Arbeitsrecht + BU)
Gesundheitsunternehmen
Benötigen Sie arbeitsrechtliche Beratung oder eine kombinierte arbeitsrechtlich-versicherungsrechtliche Begleitung?
Ich unterstütze Sie kompetent, strategisch und lösungsorientiert.
Kontaktieren Sie mich für eine erste Abstimmung.

Rechtsanwalt
Master of Laws (Medizinrecht)
Fachanwalt für Medizinrecht
Luegallee 108
40545 Düsseldorf