Spezialisiert auf Medizinstrafrecht, bundesweit tätig
Dr. Daniel Koch verteidigt Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und medizinisches Personal bei strafrechtlichen Vorwürfen im Gesundheitswesen. Mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung medizinstrafrechtlicher Verfahren verstehen wir die besonderen Herausforderungen, denen Sie als Mediziner bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen oder Anklagen gegenüberstehen.
Spezialisiert auf Medizinstrafrecht, bundesweit tätig
Dr. Daniel Koch verteidigt Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und medizinisches Personal bei strafrechtlichen Vorwürfen im Gesundheitswesen. Mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung medizinstrafrechtlicher Verfahren verstehen wir die besonderen Herausforderungen, denen Sie als Mediziner bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen oder Anklagen gegenüberstehen.
Wir verteidigen Sie bei allen strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit der Ausübung Ihres Berufs:
Durch unsere vertiefte Erfahrung in der Versicherungswirtschaft, insbesondere im Bereich der Heilwesenhaftpflichtversicherung, verteidigen wir Sie auch bei versicherungsstrafrechtlichen Vorwürfen wie Versicherungsbetrug.
Neben dem Medizinstrafrecht vertreten wir Sie nach individueller Abstimmung auch in folgenden Bereichen:
Medizinstrafrecht umfasst alle Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung medizinischer Berufe stehen. Dazu gehören Wirtschaftsdelikte wie Abrechnungsbetrug oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ebenso wie Körperverletzungs- und Tötungsdelikte bei Behandlungsfehlern. Auch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, Titelmissbrauch und Verletzungen der ärztlichen Schweigepflicht fallen in diesen Bereich.
Sie sollten sich sofort an einen spezialisierten Strafverteidiger wenden bei:
Wichtig: Geben Sie keine Erklärungen ab, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Das Schweigerecht ist Ihr wichtigstes Recht im Strafverfahren.
Im Zivilrecht geht es um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Patienten. Im Medizinstrafrecht drohen Ihnen strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, außerdem können berufsrechtliche Folgen wie der Entzug der Approbation hinzukommen. Ein Strafverfahren erfordert eine völlig andere Verteidigungsstrategie als ein Zivilprozess.
„Kickback" bezeichnet unerlaubte Zuwendungen zwischen Ärzten und Pharmaunternehmen, Medizinprodukteherstellern oder anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Seit 2016 sind solche Vorteilsgewährungen und -annahmen nach §§ 299a, 299b StGB strafbar. Die Staatsanwaltschaften verfolgen diese Fälle zunehmend konsequent, oft mit Durchsuchungen und erheblichen Schadensberechnungen.
Unser Ziel ist es, die Belastung für Sie zu minimieren und eine öffentliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu verhindern.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Umfang des Verfahrens. Bei komplexen medizinstrafrechtlichen Mandaten vereinbaren wir in der Regel eine individuelle Vergütungsvereinbarung. In einem ersten Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen transparent die voraussichtlichen Kosten. Viele Berufshaftpflichtversicherungen übernehmen die Kosten der Strafverteidigung – wir prüfen dies gemeinsam mit Ihnen.
Ja. Obwohl unsere Kanzlei in Düsseldorf ansässig ist, verteidigen wir bundesweit in medizinstrafrechtlichen Verfahren. Die Spezialisierung im Medizinstrafrecht erfordert besondere Fachkenntnisse, die nicht jeder Strafverteidiger vorweisen kann. Wir reisen für unsere Mandanten zu Vernehmungen, Gerichtsterminen und Besprechungen in ganz Deutschland.
Wir verstehen uns nicht als „Konfliktverteidiger", sondern setzen alles daran, eine belastende Hauptverhandlung zu vermeiden. Komplexe Verfahren sind unser Alltag. Unsere fachliche Qualifikation und unsere langjährige Berufs- und Prozesserfahrung ermöglichen es uns, für unsere Mandanten auch in vermeintlich aussichtslosen Situationen kreative Lösungswege zu beschreiten und dabei Übersicht und Augenmaß zu bewahren.
Unser Vorgehen:
Durch unsere individuelle Herangehensweise analysieren wir Ihren Fall gründlich, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Wir nehmen uns Zeit für Sie, hören aufmerksam zu und beantworten all Ihre Fragen.
✓ Spezialisierung: Schwerpunkt Medizinstrafrecht mit vertiefter Kenntnis der medizinischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge
✓ Erfahrung: Langjährige Verteidigung von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und medizinischem Personal
✓ Fachanwalt für Medizinrecht: Zusätzliche Qualifikation im Medizinrecht
✓ Versicherungskenntnisse: Vertiefte Erfahrung in der Versicherungswirtschaft, insbesondere Heilwesenhaftpflicht
✓ Bundesweite Tätigkeit: Verteidigung vor allen deutschen Gerichten
✓ Diskrete Beratung: Vertraulichkeit und Verschwiegenheit sind selbstverständlich
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement, um Ihnen in dieser herausfordernden Situation Sicherheit zu geben. Wir begleiten Sie vom Anfang bis zum Ende.
Kontakt für eine Erstberatung:
Rechtsanwalt Dr. Daniel Koch
Rechtsanwalt in Strafsachen
Strafverteidiger
Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Tel.: 0211 9559 5050
E-Mail: info@kanzlei-luegallee.de

Rechtsanwalt
Master of Laws (Medizinrecht)
Fachanwalt für Medizinrecht
Luegallee 108
40545 Düsseldorf