Medizinstrafrecht
»Freiberufler und Unternehmer schätzen unsere Schnelligkeit und Flexibilität.«
Dr. Daniel Koch
Wir bieten Lösungen, nicht Bedenken!

Strafverteidigung Medizinstrafrecht Düsseldorf – Dr. Daniel Koch

Spezialisiert auf Medizinstrafrecht, bundesweit tätig

Dr. Daniel Koch verteidigt Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und medizinisches Personal bei strafrechtlichen Vorwürfen im Gesundheitswesen. Mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung medizinstrafrechtlicher Verfahren verstehen wir die besonderen Herausforderungen, denen Sie als Mediziner bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen oder Anklagen gegenüberstehen.

Spezialisiert auf Medizinstrafrecht, bundesweit tätig

Dr. Daniel Koch verteidigt Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und medizinisches Personal bei strafrechtlichen Vorwürfen im Gesundheitswesen. Mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung medizinstrafrechtlicher Verfahren verstehen wir die besonderen Herausforderungen, denen Sie als Mediziner bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen oder Anklagen gegenüberstehen.

Unsere Kernkompetenz: Medizinstrafrecht

Wir verteidigen Sie bei allen strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit der Ausübung Ihres Berufs:

  • Abrechnungsbetrug und Untreue durch Vertragsärzte
  • Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen („Kickback"-Fälle)
  • Behandlungsfehler mit strafrechtlicher Relevanz (fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung)
  • Apothekenstrafrecht und Arzneimitteldelikte nach dem AMG
  • Ärztliche Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen
  • Titelmissbrauch und Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
  • Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses
  • Steuerhinterziehung im medizinischen Bereich
  • Berufsgerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Approbation

Durch unsere vertiefte Erfahrung in der Versicherungswirtschaft, insbesondere im Bereich der Heilwesenhaftpflichtversicherung, verteidigen wir Sie auch bei versicherungsstrafrechtlichen Vorwürfen wie Versicherungsbetrug.

Weitere strafrechtliche Verteidigung

Neben dem Medizinstrafrecht vertreten wir Sie nach individueller Abstimmung auch in folgenden Bereichen:

  • Sexualdelikte – Mit besonderem Engagement in der LGBTQ-Community und bei Rechtsfragen der Prostitution
  • Versicherungsstrafrecht – Versicherungsbetrug und Untreue
  • Strafrecht am Bau – Bauträgerbetrugsfälle und baurechtliche Wirtschaftsdelikte

Häufig gestellte Fragen zum Medizinstrafrecht

Was ist Medizinstrafrecht?

Medizinstrafrecht umfasst alle Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung medizinischer Berufe stehen. Dazu gehören Wirtschaftsdelikte wie Abrechnungsbetrug oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ebenso wie Körperverletzungs- und Tötungsdelikte bei Behandlungsfehlern. Auch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, Titelmissbrauch und Verletzungen der ärztlichen Schweigepflicht fallen in diesen Bereich.

Wann brauche ich einen Strafverteidiger im Medizinstrafrecht?

Sie sollten sich sofort an einen spezialisierten Strafverteidiger wenden bei:

  • Durchsuchung Ihrer Praxis oder Klinik durch Staatsanwaltschaft oder Polizei
  • Schriftlicher Benachrichtigung über ein Ermittlungsverfahren
  • Vorladung als Beschuldigter zur polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung
  • Vorwürfen der Krankenkassen wegen Abrechnungsunregelmäßigkeiten
  • Schwerwiegenden Behandlungskomplikationen mit möglicher strafrechtlicher Relevanz
  • Hinweisen auf ein berufsgerichtliches Verfahren

Wichtig: Geben Sie keine Erklärungen ab, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Das Schweigerecht ist Ihr wichtigstes Recht im Strafverfahren.

Was unterscheidet Medizinstrafrecht von zivilrechtlichen Arzthaftungsfällen?

Im Zivilrecht geht es um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Patienten. Im Medizinstrafrecht drohen Ihnen strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, außerdem können berufsrechtliche Folgen wie der Entzug der Approbation hinzukommen. Ein Strafverfahren erfordert eine völlig andere Verteidigungsstrategie als ein Zivilprozess.

Was ist ein „Kickback"-Verfahren?

„Kickback" bezeichnet unerlaubte Zuwendungen zwischen Ärzten und Pharmaunternehmen, Medizinprodukteherstellern oder anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Seit 2016 sind solche Vorteilsgewährungen und -annahmen nach §§ 299a, 299b StGB strafbar. Die Staatsanwaltschaften verfolgen diese Fälle zunehmend konsequent, oft mit Durchsuchungen und erheblichen Schadensberechnungen.

Wie läuft die Verteidigung bei einem Abrechnungsbetrugsvorwurf ab?

  1. Sofortige Mandatierung: Sicherung aller relevanten Unterlagen und Dokumentation
  2. Akteneinsicht: Prüfung der Vorwürfe und der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
  3. Sachverhaltsaufklärung: Analyse der Abrechnungen mit medizinischen und abrechnungstechnischen Sachverständigen
  4. Verteidigungsstrategie: In vielen Fällen können wir eine Hauptverhandlung durch Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO vermeiden
  5. Verhandlungen: Gespräche mit Staatsanwaltschaft und ggf. Krankenkassen zur bestmöglichen Lösung

Unser Ziel ist es, die Belastung für Sie zu minimieren und eine öffentliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu verhindern.

Was kostet ein Strafverteidiger im Medizinstrafrecht?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Umfang des Verfahrens. Bei komplexen medizinstrafrechtlichen Mandaten vereinbaren wir in der Regel eine individuelle Vergütungsvereinbarung. In einem ersten Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen transparent die voraussichtlichen Kosten. Viele Berufshaftpflichtversicherungen übernehmen die Kosten der Strafverteidigung – wir prüfen dies gemeinsam mit Ihnen.

Kann ich auch bundesweit mandatieren?

Ja. Obwohl unsere Kanzlei in Düsseldorf ansässig ist, verteidigen wir bundesweit in medizinstrafrechtlichen Verfahren. Die Spezialisierung im Medizinstrafrecht erfordert besondere Fachkenntnisse, die nicht jeder Strafverteidiger vorweisen kann. Wir reisen für unsere Mandanten zu Vernehmungen, Gerichtsterminen und Besprechungen in ganz Deutschland.


Unsere Verteidigungsstrategie

Wir verstehen uns nicht als „Konfliktverteidiger", sondern setzen alles daran, eine belastende Hauptverhandlung zu vermeiden. Komplexe Verfahren sind unser Alltag. Unsere fachliche Qualifikation und unsere langjährige Berufs- und Prozesserfahrung ermöglichen es uns, für unsere Mandanten auch in vermeintlich aussichtslosen Situationen kreative Lösungswege zu beschreiten und dabei Übersicht und Augenmaß zu bewahren.

Unser Vorgehen:

  • Gründliche Analyse Ihres Falls unter medizinischen, abrechnungstechnischen und juristischen Gesichtspunkten
  • Transparente Kommunikation über Chancen, Risiken und Verfahrensoptionen
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit Staatsanwaltschaft und Gericht
  • Einbindung medizinischer und wirtschaftlicher Sachverständiger
  • Konsequente Wahrnehmung Ihrer Rechte im Ermittlungs- und Strafverfahren
  • Enge Abstimmung mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung
  • Begleitung auch in berufsgerichtlichen Verfahren

Durch unsere individuelle Herangehensweise analysieren wir Ihren Fall gründlich, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Wir nehmen uns Zeit für Sie, hören aufmerksam zu und beantworten all Ihre Fragen.


Warum Dr. Daniel Koch für Ihre Strafverteidigung?

✓ Spezialisierung: Schwerpunkt Medizinstrafrecht mit vertiefter Kenntnis der medizinischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge
✓ Erfahrung: Langjährige Verteidigung von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und medizinischem Personal
✓ Fachanwalt für Medizinrecht: Zusätzliche Qualifikation im Medizinrecht
✓ Versicherungskenntnisse: Vertiefte Erfahrung in der Versicherungswirtschaft, insbesondere Heilwesenhaftpflicht
✓ Bundesweite Tätigkeit: Verteidigung vor allen deutschen Gerichten
✓ Diskrete Beratung: Vertraulichkeit und Verschwiegenheit sind selbstverständlich


Erste Schritte bei einem strafrechtlichen Vorwurf

  1. Bewahren Sie Ruhe – Auch bei Durchsuchungen oder Vorladungen
  2. Kontaktieren Sie uns sofort – Telefon: 0211 9559 5050
  3. Geben Sie keine Erklärungen ab – Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch
  4. Sichern Sie Unterlagen – Falls keine Durchsuchung stattgefunden hat
  5. Informieren Sie Ihre Versicherung – Wir unterstützen Sie dabei

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement, um Ihnen in dieser herausfordernden Situation Sicherheit zu geben. Wir begleiten Sie vom Anfang bis zum Ende.


Kontakt für eine Erstberatung:
Rechtsanwalt Dr. Daniel Koch
Rechtsanwalt in Strafsachen
Strafverteidiger

Luegallee 108
40545 Düsseldorf

Tel.: 0211 9559 5050
E-Mail: info@kanzlei-luegallee.de


Dr. Daniel Koch LL.M.

Rechtsanwalt
Master of Laws (Medizinrecht)
Fachanwalt für Medizinrecht

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40545 Düsseldorf

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